Eine Abfindungsklage im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Gemeint ist meistens die Kündigungsschutzklage, die mit dem Ziel erhoben wird, eine Abfindung auszuhandeln und ggf. mit entsprechenden Anträge auf Auflösung gegen Zahlung einer Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG ergänzt wird.
Einen Aufsatz mit dem Thema:
Der goldene Handschlag - Neues und Altbekanntes zur Abfindung, Arbeitsrecht im Betrieb 2006, 346
von Rechtsanwalt Felser, der sich auf das Kündigungsrecht spezialisiert ist und u.a. auch Autor des Ratgebers: \"Kündigung was tun\", 3. Auflage 2004, Bund-Verlag ist, finden Sie unter www.felser.de/kuendigung-rechtsanwalt.htm
Links:
www.kuendigung.de: Umfangreichstes Portal zum Thema Kündigung
www.kuendigungsschutzklage.de: Tipps und Muster einer Kündgungsschutzklage
www.aufhebungsvertrag.de: Infos und Muster eines Aufhebungsvertrags
www.abwicklungsvertrag.de: Infos und Muster eines Abwicklungsvertrags |